Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Problemfeldern. Insbesondere zu Fragen:
- des Kündigungsschutzes/ Abfindung
- bei Abmahnung
- bei Versetzung
- Anspruchs auf ein Zeugnis
- bezüglich der Arbeitszeit/ Überstunden
- bei Gestaltung von Arbeitsverträgen
erhalten Sie von uns eine qualifizierte rechtliche Einschätzung ihrer Situation. Bitte beachten Sie als Arbeitnehmer die wichtige Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Tarifverträge und Einzelarbeitsverträge enthalten auch oftmals Ausschlußfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen.



Arbeitsrecht

